Einspeiser

Die Natur ist unsere Energie.

Verantwortung übernehmen.

Ihr Beitrag zum Klimaschutz.

Für Erzeugungsanlagen mit einer maximalen Wirkleistung kleiner 135 kW, die unabhängig von der Spannungsebene am Nieder- bzw. Mittelspannungsnetz angeschlossen werden, gelten die Vorgaben der VDE-AR-N 4105 in Verbindung mit der VDE-AR-N 4100 und den technischen Anschlussbedingungen (TAB).

Die Anmeldung und Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage nimmt grundsätzlich der Anlagenerrichter vor. Im Vorfeld empfiehlt es sich abzuklären, ob die Anwesenheit des Netzbetreibers zusätzlich erforderlich ist. Der Anlagenbetreiber hat die Möglichkeit, über das Portal für Endkunden eine Erstanfrage zu stellen.

Bitte registrieren Sie Ihre Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Nachdem Sie uns die Registrierungsbestätigung zugesandt haben und eine Inbetriebnahme erfolgreiche stattgefunden hat, erstellen wir gerne Ihren Einspeisevertrag.

Für die Realisierung des Einspeisemanagements (EEG § 9) kommt im Netzgebiet der Rheinhessischen Energie- und Wasserversorgungs-GMBH bei einer Leistung bis 100 kW ein Rundsteuerempfänger oder zukünftig ein intelligentes Messsystem mit Schaltbox zum Einsatz. Diese können Sie jährlich mieten, die Preise finden Sie auf unserem aktuellen Preisblatt Messstellbetrieb. Die Verdrahtung ist durch den Anlagenerrichter auszuführen.

Erzeugungsanlagen ab 100 kW benötigen eine Kleinfernwirkanlage des Typs Acos 730. Gerne können wir Ihnen hierzu ein Angebot zukommen lassen. Die Bereitstellung der SIM-Karte sowie die Montage der Kleinfernwirkanlage wird vom Anlagenbetreiber vorgenommen.

 

Portal für Endkunden

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