Einspeiser

Die Natur ist unsere Energie.

Verantwortung übernehmen.

Ihr Beitrag zum Klimaschutz.

Für Erzeugungsanlagen mit einer maximalen Wirkleistung kleiner 135 kW, die unabhängig von der Spannungsebene am Nieder- bzw. Mittelspannungsnetz angeschlossen werden, gelten die Vorgaben der VDE-AR-N 4105 in Verbindung mit der VDE-AR-N 4100 und den technischen Anschlussbedingungen (TAB).

Hier finden Sie alle Formulare zur Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage sowie ein kurzes Informationsschreiben zum Anmeldeverfahren.
Bitte senden Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen an die zuständigen Ansprechpartner vorzugsweise per E-Mail.

Die Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage nimmt grundsätzlich der Anlagenerrichter vor. Im Vorfeld empfiehlt es sich abzuklären, ob die Anwesenheit des Netzbetreibers zusätzlich erforderlich ist.

Bitte registrieren Sie Ihre Anlage direkt nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Nachdem Sie uns die Registrierungsbestätigung zugesandt haben, erstellen wir gerne Ihren Einspeisevertrag.

Für die Realisierung des Einspeisemanagements (EEG § 9) kommt im Netzgebiet der Rheinhessischen Energie- und Wasserversorgungs-GMBH bei einer Leistung bis 100 kW ein Rundsteuerempfänger zum Einsatz. Diesen können Sie käuflich erwerben oder jährlich mieten. Die Verdrahtung ist durch den Anlagenerrichter auszuführen.

Erzeugungsanlagen ab 100 kW benötigen eine Kleinfernwirkanlage des Typs Acos 730. Gerne können wir Ihnen hierzu ein Angebot zukommen lassen. Die Bereitstellung der SIM-Karte sowie die Montage der Kleinfernwirkanlage wird vom Anlagenbetreiber vorgenommen.