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Was versteht man unter Redispatch?

Redispatch beschreibt Eingriffe in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken, um Leitungsabschnitte vor einer Überlastung zu schützen. Droht an einer bestimmten Stelle im Netz ein Engpass, werden Kraftwerke diesseits des Engpasses angewiesen, ihre Einspeisung zu drosseln, während Anlagen jenseits des Engpasses ihre Einspeiseleistung erhöhen müssen. Auf diese Weise wird ein Lastfluss erzeugt, der dem Engpass entgegenwirkt.

Der schrittweise Ausstieg aus der Kernenergie und die vermehrte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien wirken sich auf die Lastflüsse im Netz aus und führen dazu, dass Netzbetreiber häufiger als bisher Redispatch-Maßnahmen vornehmen müssen.

Gemäß den Vorgaben des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG 2.0) und den Festlegungen der Bundesnetzagentur (BK6-20-059; BK6-20-060 und BK6-20-061) müssen zukünftig Erneuerbare-Energien-Anlagen, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, konventionelle Energieerzeugungsanlagen und Speicher ab einer installierten Leistung von 100 kW sowie EE- und KWK-Anlagen, die jederzeit durch einen Netzbetreiber fernsteuerbar sind, in den Redispatch-Prozess einbezogen werden. Anlagenbetreiber sind zu Datenübermittlung an den Netzbetreiber verpflichtet.

Folgend finden Sie Informationen der Rheinhessischen Energie- und Wasserversorgungs-GmbH für betroffene Anlagenbetreiber.