Netzkunden/Bauherren.

Die Natur ist unsere
Energie.

Baustromversorgung

Bevor ein Netzanschluss innerhalb eines Gebäudes hergestellt werden kann, wird die Baustelle in der Regel über einen zeitlich befristeten Anschluss (Baustromanschluss) versorgt. Bitte melden Sie diesen über ein beim Netzbetreiber eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen an.

Der Baustromverteilerkasten ist bauseitig zu stellen. Er muss den gültigen VDE-Normen entsprechen. Bitte beachten Sie, dass die Anschlussleitung nicht über öffentliche Verkehrswege geführt werden darf. Ihr beauftragtes Elektroinstallationsunternehmen meldet die Baustromversorgung über unser Installateur-Portal an.

Der Beauftragte des Verteilnetzbetreibers nimmt die Anlage bis zur ausgeschalteten Hauptsicherung in Betrieb und Ihr Elektroinstallateur nimmt durch Einschalten der Hauptsicherung die Kundenanlage in Betrieb. Dieser ist für die Einhaltung der DIN VDE-Normen, der technischen Anschlussbedingungen (TAB) und der sonstigen einschlägigen Vorschriften verantwortlich. Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme ist nach den aktuell wirksamen VDE-Normmen vor Inbetriebnahme zu prüfen.

Die Abmeldung erfolgt durch Ihr beauftragtes Elektroinstallationsunternehmen über unser Installateur-Portal. Über die Kosten des Baustroms erhalten Sie eine Rechnung zu den jeweils gültigen allgemeinen Preisen.

In Ausnahmefällen kann zur Baustromversorgung ein Hausanschluss vorab verlegt werden. Hierbei entstehen dem Anschlussnehmer i. d. R. zusätzliche Kosten. Diese sind von ihm selber zu tragen. Zur Abklärung der Vorabverlegung ist Kontakt mit der zuständigen Abteilung Netzanschluss der Rheinhessische Energie- und Wasserversorgungs-GmbH aufzunehmen.

Beachten Sie bitte, dass zeitlich befristete Anschlüsse nach maximal einem Jahr in einen festen Anschluss umzuwandeln sind. Sollte aus dringenden Gründen eine Verlängerung dieser Frist erforderlich sein, so melden Sie dies bitte schriftlich bei uns an.