Netzkunden/Bauherren.

Die Natur ist unsere
Energie.

E-Mobilität.

Anschluss von E-Ladestationen.

Die Mobilität der Zukunft ist elektrisch. Durch eine permanente Weiterentwicklung bilden Elektrofahrzeuge in Kombination mit der entsprechenden Ladeinfrastruktur und regenerativ erzeugtem Strom einen entscheidenden Baustein in der Energiewende. Denn dadurch entstehen deutlich weniger CO₂-Emissionen.
Mit einer Ladeeinrichtung, die direkt an das Stromnetz angeschlossen ist, lädt Ihr Fahrzeug deutlich effizienter als an einer Haushaltssteckdose.

 

Hinweis zur Installation:
Durch den Anschluss einer E-Ladeeinrichtung kann die Anpassung des Zählerplatzes erforderlich werden. Grundsätzlich ist vorab eine Überprüfung des Zählerplatzes durch ein beim Netzbetreiber im Installateurverzeichnis eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen durchzuführen.
Für den Anschluss von E-Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind die einschlägigen VDE Normen zu beachten.

 

Prozessablauf:

  • Bitte setzen Sie sich für die Bewertung der Installation vor Ort mit Ihrem Elektroinstallateur in Verbindung.
  • Benötigen Sie eine Erweiterung Ihres Hausanschlusses, kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig.
  • Mehrere Ladeeinrichtungen gelten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der installierten Leistung als eine Anlage, wenn diese sich an demselben Netzanschluss befinden.
  • Der Anschluss von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge ist grundsätzlich anmeldepflichtig. Bei Ladeeinrichtungen größer 12 kVA ist der Anschluss anmelde- und zustimmungspflichtig.
  • Die Antragspflicht besteht auch für die Erweiterung von bestehenden elektrischen Anlagen.
  • Der technische Leitfaden Ladeinfrastruktur dient als Umsetzungshilfe.
  • Die Anmeldung für Ihre Ladeeinrichtung kann über das Portal für Endkunden, über das Portal für Installateure erfolgen.

 

Portal für Endkunde

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