Netzkunden/Bauherren.

Die Natur ist unsere
Energie.

Ausführungsvarianten

Hauseinführung unterkellerte Gebäude

Wir bitten Sie, bei der Planung vorab zu klären, wer für was zuständig ist und dies ggf. im Bauvertrag (Bauherrenseite) zu vermerken. Wichtig ist für Ihre Planung, den Hausanschlussraum / Hausanschlussnische nach DIN 18012 zu planen und bauseits vorzuhalten.

Der Hausanschlussraum ist zwingend ab 3 Wohneinheiten notwendig:

Vorteil:

  • Gebäudetechnik i. d. R. in einem Raum
  • Flexibilität je nach Raumgröße vorhanden

Nachteil:

  • Größerer Platzbedarf wird benötigt

Die Hausanschlussnische ist für Einfamilienhäuser geeignet:

Vorteil:

  • geringer Platzbedarf

Nachteil:

  • genaue Planung der Haustechnik
  • genaue Planung des Hausanschlusses
  • genaue Flexibilität bei Hauserweiterungen

An den Hausanschlussraum werden verschiedene Anforderungen gestellt:

  • Um die Kosten möglichst niedrig zu halten, planen Sie den Netzanschluss im Privatbereich möglichst kurz, gradlinig und rechtwinklig.
  • Da es nicht auszuschließen ist, dass spätere Arbeiten am Hausanschlusskabel und an den Hausanschlussleitungen notwendig sind, sind Überbauungen, z.B. Gartenhaus, Carport, Garage, Bäume, nicht zulässig. Bepflanzungen sollten Sie auf ein Minimum reduzieren. Eine Pflasterung der Trasse ist zulässig.
  • Bitte bedenken Sie ebenfalls, welche zukünftigen Anschlussleitungen, z.B. Haustechnik, Telekommunikation etc., benötigt werden.
  • Der Stromanschluss ist nach den aktuellen Vorgaben der TAB und VDE-AR-N 4100 zu planen, anzumelden und vorzuhalten.
  • Wenn Sie Ihren Neubau umwelt- und ressourcenschonend planen, dann installieren Sie vielleicht auch eine Wärmepumpe. In diesem Falle benötigen Sie einen zusätzlichen Zähler mit einem Rundsteuergerät. Mit diesem kann die Rheinhessische Energie- und Wasserversorgungs-GmbH auf die Wärmepumpe zugreifen. Nur wenn dies berücksichtigt wurde, kann der günstigere Preis für die Netznutzung für unterbrechbare Lastprofile angeboten werden.

Hauseinführung nichtunterkellerte Gebäude

Der Hilfsschacht ist an einer zugänglichen Außenwand mit den Abmessungen 1,0 x 1,0 m (LxB) zur Einführung der Hausanschlussleitungen zu errichten. Der Schacht ist bis auf die Gründungstiefe für die Durchführung der Montagearbeiten auszuschachten (i. d. R. 0,80 m bis 1,00 m tief; Mindesttiefe 0,80 m). Des Weiteren ist nach Herstellung der Anschlüsse fachgerecht bauseits mit Sand (Körnung Ø 2 mm) zu verfüllen. Das Verschließen und Einbetonieren der Hauseinführungen in der Bodenplatte erfolgt durch den Kunden.

Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass im Bereich des Hilfsschachts kein Fundamentüberstand innen möglich ist. Weiterhin muss eine Querungshilfe im oder unter dem Fundament bauseits vorgesehen werden. Die statische Berechnung sowie die Ausführung vom Hilfsschacht erfolgt durch den Bauherrn.

Alternativ kann auch bauseits eine Mehrspartenbodendurchführung (Einfamilienhäuser) nach Vorgaben der Rheinhessischen vorgehalten werden. Die durchgängige Schutzrohranlage für die Mehrspartenbodendurchführung ist mindestens 1,0 m vor die Gebäudegründung zu ziehen. Hierbei hat der Bauherr die Mehrspartendurchführung der Firma Hauff-Technik Typ MSH Basic-FUBO-E-R4 mit Kabel-Einführungssystem KES-KMR82-V und montierter Aufstelleinrichtung MSH FUBO-V oder der Firma Doyma Quadro-Secura Basic-Fubo-E_R4 einzubauen. Die Länge der Schutzrohranlage ist bei der Bestellung mit anzugeben. Bei bauseitigem Vorhalten einer Mehrsparte wird Ihnen ein reduzierter Preis für den Bereich der vorhandenen Schutzrohranlage gemäß unserem Preisblatt für Netzanschlusskosten, wie für einen bauseitig ausgehobenen Graben, berechnet. Weiteres zur Mehrspartenbodendurchführung können Sie dem Infoblatt "Mehrspartenbodendurchführung für Gebäude ohne Keller" entnehmen.