Ein Paar sitzt auf dem Boden eines leeren Raumes und hält ein dreieckiges Stück Pappe über den Köpfen – symbolisch wie ein Dach.

Netzkunden/Bauherren.

Die Natur ist unsere
Energie.

Strom

Zählersetzung und Inbetriebnahme:

Nach der Fertigstellung Ihrer Elektroanlage durch eine konzessionierte Elektrofirma wird Ihr Elektroinstallateur die Inbetriebsetzung im Installateur-Portal beantragen. Die Inbetriebnahme Ihrer Elektroanlage erfolgt dann durch Ihren Elektroinstallateur.

In unserem Netzgebiet kommen bei Neuanlagen sowie Anlagenänderungen ausschließlich Stromzähler, Modem und Steuergeräte (RSE) mit 3-Punkt Befestigung zum Einsatz.

Für weitere Fragen erreichen Sie uns unter 06132 7801-340 oder per E-Mail msb@rheinhessische.de.

Sofern Sie uns keinen anderen Lieferanten nennen, werden Sie von der Rheinhessischen Energie- und Wasserversorgungs-GmbH im Rahmen der Grundversorgung beliefert. (§ 1 StromGVV in Verbindung mit § 36 Absatz 1 EnWG).

 

Kundenanlagen / Mieterstrommodelle:

Auf dieser Seite stellen wir unseren Kunden, Installateuren und Marktpartnern alle Informationen zum Thema Kundenanlagen im Sinne des EnWG § 3 Nr. 24a und b, oft auch „Anschluss mit Untermessung“ oder „Mieterstrommodell“ genannt, zur Verfügung.

In den FAQ sind Fragen zu Themen wie beispielsweise Lieferantenwechsel, Untermessungen, Messkonzepte und Abrechnungen für Sie zusammengestellt und beantwortet. Zusätzlich finden Sie notwendige und interessante Dokumente sowie nützliche Kontaktadressen.

 

Gasanlage

Zählersetzung und Inbetriebnahme:

Bei der Projektierung einer Gasanlage mit angeschlossenem Gasheizgerät sollte im Planungsstadium eine technische Abstimmung zwischen dem Gasinstallationsunternehmen und dem Bezirksschornsteinfegermeister erfolgen.

Nach der Fertigstellung Ihrer Heizungsanlage durch ein konzessioniertes Installationsunternehmen wird Ihr Heizungsinstallateur die Inbetriebsetzung im Installateur-Portal beantragen. Die Inbetriebnahme Ihrer Gasanlage erfolgt dann in Abstimmung durch Ihren Heizungsinstallateur und der Rheinhessische.

Für weitere Fragen erreichen Sie uns unter 06132 7801-340 oder per E-Mail msb@rheinhessische.de.

 

Trinkwasseranlage

Zählersetzung und Inbetriebnahme:

Nach der Fertigstellung Ihrer Trinkwasseranlage durch ein konzessioniertes Installationsunternehmen, wird Ihr Installateur die Inbetriebsetzung im Installateur-Portal beantragen.

Die Inbetriebnahme Ihrer Wasseranlage erfolgt durch Ihren Installateur, nach erfolgreicher Zählermontage durch die Rheinhessische.

Für weitere Fragen erreichen Sie uns unter 06132 7801-340 oder per E-Mail msb@rheinhessische.de.