Netzkunden/Bauherren.

Die Natur ist unsere
Energie.

Zählersetzung und Inbetriebnahme

Bei der Projektierung einer Gasanlage mit angeschlossenem Gasheizgerät sollte im Planungsstadium eine technische Abstimmung zwischen dem Gasinstallationsunternehmen und dem Bezirksschornsteinfegermeister erfolgen.

Nach der Montage des Gasgerätes und Fertigstellung der Gasinstallation durch Ihren zugelassenen Gasinstallateur wird das Formular „Inbetriebsetzung einer Gasanlage“ vom ausführenden Unternehmen zur Genehmigung an den Bezirksschornsteinfegermeister weitergeleitet. Danach kann Ihr Gasinstallateur die Inbetriebsetzung der Gasanlage mit diesem unterschriebenen Formular bei der Rheinhessische Energie- und Wasserversorgungs-GmbH beantragen.

Wir berechnen für jeden gesetzten Gaszähler eine Inbetriebsetzungspauschale. Den aktuellen Wert entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt. Die Inbetriebnahme Ihrer Gasanlage erfolgt dann durch Ihren Installateur.

Für Terminvereinbarungen und Fragen zur Inbetriebsetzung erreichen Sie uns unter 06132 7801-340 oder per E-Mail msb@rheinhessische.de.