Netzkunden/Bauherren.

Die Natur ist unsere
Energie.

Zählersetzung und Inbetriebnahme

Nach der Fertigstellung Ihrer Elektroanlage durch eine konzessionierte Elektrofirma wird Ihr Elektroinstallateur die Inbetriebsetzung mit dem Inbetriebsetzungsprotokoll beantragen. Wir berechnen für jeden direkt anzeigenden Eintarifzähler eine Inbetriebsetzungspauschale. Den aktuellen Wert entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt. Die Inbetriebnahme Ihrer Elektroanlage erfolgt dann durch Ihren Elektroinstallateur.

In unserem Netzgebiet kommen bei Neuanlagen sowie Anlagenänderungen ausschließlich Stromzähler, Modem und Steuergeräte (RSE) mit 3-Punkt Befestigung zum Einsatz.

Für Terminvereinbarungen und Fragen zur Inbetriebsetzung erreichen Sie uns unter 06132 7801-340 oder per E-Mail msb@rheinhessische.de.

Sofern Sie uns keinen anderen Lieferanten nennen, werden Sie von der Rheinhessischen Energie- und Wasserversorgungs-GmbH im Rahmen der Grundversorgung beliefert. (§ 1 StromGVV in Verbindung mit § 36 Absatz 1 EnWG).